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Channel: Kommentare zu: Gibt es weitere Einnahmeausfälle in Jena?
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Von: Verkehrsteilnehmer

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Vorraussetzung für die Berechtigung von Bußgeldern müsste auch in Jena sein, dass ein Verkehrsteilnehmer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung überhaupt begangen hat. Das war in vielen Fällen beim “ruhenden Verkehr” in Jena keineswegs der Fall, wie mehrere Beiträge in diesem Forum eindeutig beweisen. Da ging es nur um reine Abzocke zur Sanierung des maroden Haushaltes der Stadt ohne jegliche Berechtigung. Das sollte nicht verschwiegen werden und hat nun gar nichts mit Verkehrssicherheit zu tun, eher mit Dreistigkeit der Verantwortlichen in der Stadtverwaltung.

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